Molekülorbitaltheorie digital lernen – eine interaktive Lernumgebung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die TU Dort­mund hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen An­wen­dungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt motheorie.ccb.tu-dortmund.de gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier In­for­ma­ti­ons­tech­nik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Stand der Vereinbarkeit mit den An­for­der­ungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.
Methodik der Prüfung: Automatisiert (WAVE) + Selbstbewertung
Erstellt am: 31.08.2024
Zuletzt geprüft am: 31.08.2024

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene Videos haben keine Audiodeskription.

Gründe:

  • Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.

Kontakt:
David Johannes Hauck
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Didaktik der Chemie
Regensburger Straße 160, 90478 Nürnberg

E-Mail senden

Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort Barrierefreiheit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Men­schen mit Be­hin­derung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, können Sie dafür einen entsprechenden Antrag ausfüllen und ihn per E-Mail an die Ombudsstelle senden. Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Website der Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Men­schen mit Be­hin­de­run­gen
Fürstenwall 25  
40219 Düsseldorf

Weiterführende In­for­ma­ti­onen zur Barrierefreiheit an der TU Dort­mund

Auf der folgenden Seite finden Sie eine Übersicht über Maß­nahmen der TU Dort­mund, Barrieren abzubauen sowie hilfreiche Links zu An­ge­boten und Ansprechpersonen: TU Dort­mund inklusiv

DoBuS – der Bereich Be­hin­derung und Studium der TU Dort­mund – bietet Beratung und Dienstleistungen für Stu­die­ren­de und Lehrende mit dem Ziel an, chancengleiche Bedingungen für Personen mit Be­hin­de­run­gen oder chronischen Krankheiten in Studium und Lehre zu schaffen. Zu DoBuS

Die TU Dort­mund bietet In­for­ma­ti­onen über ihr Profil in Leichter Sprache und in Gebärdensprache an.